top of page

?

FAQ Fragen und Antworten

Unser Selbstverständnis ist es, Ihnen einen freundlichen und kompetenten Service mit möglichst kurzen Bearbeitungszeiten zu bieten und dabei die wichtigen Fragen unserer Kunden zu beantworten.

 

Online oder auch mit unserem Call-Center!

 

 

Bei Fragen
+43 4272 60065
EINFACH
ANRUFEN

Fragen die den Kunden interessieren könnten:

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder über uns?

Strom und Gas Wechsel

Gibt es Probleme für mich als Kunde beim Wechseln des Anbieters?

Nein, ein Wechsel funktioniert in der Regel einfach und problemlos. Wenn der neue Lieferant zu den Daten, die Sie im Vertragsformular angegeben haben, noch Fragen hat, wird er sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies kann dazu führen, dass der Wechsel etwas länger dauert. Ihr alter Lieferant versorgt Sie aber in dieser Zeit selbstverständlich weiter. Ihre durchgehende Belieferung während des Wechselprozesses ist gesichert. Tipp: Schicken Sie Ihrem neuen Lieferanten einfach mit dem ausgefüllten Vertragsformular eine Kopie Ihrer letzten Jahresabrechnung mit. Damit ist sichergestellt, dass der neue Lieferant alle Daten hat, die für einen Wechsel notwendig sind.

Muss ich mit Problemen rechnen wenn ich einen Wechsel zu einem neuen Energielieferanten mache?

Nein, ein Wechsel funktioniert in der Regel einfach und problemlos. Wenn der neue Lieferant zu den Daten, die Sie im Vertragsformular angegeben haben, noch Fragen hat, wird er sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies kann dazu führen, dass der Wechsel etwas länger dauert. Ihr alter Lieferant versorgt Sie aber in dieser Zeit selbstverständlich weiter. Ihre durchgehende Belieferung während des Wechselprozesses ist gesichert. Tipp: Schicken Sie Ihrem neuen Lieferanten einfach mit dem ausgefüllten Vertragsformular eine Kopie Ihrer letzten Jahresabrechnung mit. Damit ist sichergestellt, dass der neue Lieferant alle Daten hat, die für einen Wechsel notwendig sind.

Muss ich beim Stromlieferantenwechsel dem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt geben?

Der Netzbetreiber ermittelt durch Ablesung oder Schätzung Ihren Zählerstand. Sie können natürlich auch am Tag des Lieferbeginns dem Netzbetreiber Ihren Zählerstand bekannt geben, um auf Nummer sicher zu gehen.

Kann es sein, dass bei der Umschaltung auf den neuen Lieferanten der Strom weg ist?

Nein, das kann auf keinen Fall passieren. Es ist gewährleistet, dass Sie immer mit Strom beliefert werden ohne Unterbrechung!

Ich habe keinen Strom was soll ich machen?

Im Falle einer abgeschalteten Anlage oder auch bei Problemen mit der Stromlieferung setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung.

Meine Anlage wurde abgeschaltet. An wen muss ich mich wenden?

Im Falle einer abgeschalteten Anlage setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung.

Ich möchte meinen Stromlieferanten wechseln- bleibe ich dann trotzdem beim bisherigen Netzbetreiber Kunde?

Ja, Sie benutzen weiterhin sein Leitungsnetz und bezahlen dafür den festgesetzten Tarif (Arbeits- und Grundpreis). Sie erhalten auch weiterhin die Abrechnung der Netzkosten von Ihrem lokalen Netzbetreiber.

Wie erreichen Sie uns?

Unsere Öffnungzeiten: Montag - Freitag von 08:00 bis 17:00 - Festnetz: 0043 4272 600 65 - Fax: 0043 4272 600 79 - Email: office@phoenix-ec.com 

Kontaktinformationen

Phoenix Energie Consulting GmbH
Pavor 3
A-9212 Techelsberg am Wörthersee
Festnetz: 0043 4272 600 65
Fax: 0043 4272 600 79
Email: office@phoenix-ec.com
UID Nummer: ATU69004089
Firmenbuchnummer: FN423610g
Landesgericht Klagenfurt

Geschäftsführung: MMAg Robert Leitner und
Ing. Andreas Hönigmann

Erhöhung der Ökostrompauschale

Im Jahr 2015 wurde die Ökostrompauschale generell erhöht schauen Sie auf den Link der E-Control.

 

Ökostrompauschale

Die Ökostrompauschale ist die zweite Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems ab 01.07.2012.
Die Ökostrompauschale ist ein jährlicher Fixbetrag pro Zählpunkt und ist nach Netzebenen gestaffelt. Sie entspricht im alten System der Zählpunktpauschale.

In nachfolgender Tabelle sind die Ökostrompauschalen der verschiedenen Netzebenen dargestellt:

 

http://www.e-control.at/de/konsumenten/oeko-energie/kosten-und-foerderungen/oekostrompauschale

Elektrizitätsabgabe

So wie auch Mineralöl und Flüssiggas spezifischen Steuern unterliegen, so wird mit der Elektrizitätsabgabe auch der leitungsgebundene Energieträger elektrischer Energie einer Besteuerung unterzogen.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie festgeschrieben wird (Elektrizitätsabgabegesetz) BGBl. Nr. 201/1996 idF BGBl. I Nr. 26/2000.

Die Höhe der Elektrizitätsabgabe beträgt 1,5 Cent/kWh.

Der Elektrizitätsabgabe unterliegt jede Lieferung von elektrischer Energie, mit Ausnahme des Falls, dass die Energie an ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird. In diesem Fall wird der überwiegende Teil der Energie weitergeliefert. Verwendet das Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Teil der angelieferten oder selbst hergestellten elektrischen Energie für andere Zwecke als zur Weiterlieferung, dann ist dieser Anteil steuerpflichtig. Darunter fallen vor allem die Beleuchtung, Beheizung und ähnliche Zwecke für Verwaltungsgebäude und andere Betriebsgebäude. Insoweit die elektrische Energie im Rahmen der Erzeugung und des Transportes zum Abnehmer verbraucht wird, ist sie von der Abgabe befreit. Dies ist dann der Fall, wenn innerhalb eines Erzeugungsbetriebes die elektrische Energie zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird, zum Beispiel, wenn innerhalb eines Speicherkraftwerkes die erzeugte Energie zum Hochpumpen des Wassers verwendet wird. Auch elektrische Energie, die zur Weiterleitung in Transformatoren usw. verbraucht wird, fällt unter die Befreiung.

 

http://www.e-control.at/de/industrie/strom/strompreis/steuern

Systemnutzungsentgelte

Systemnutzungsentgelte bezeichnen und beinhalten die Preise, die die einzelnen Netzbetreiber für ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen dürfen. Die Systemnutzungsentgelte bestehen aus folgenden Teilen: 
 


Des Weiteren finden Sie hier Vergleiche der Systemnutzungsentgelte.

Netzgebühren wurden erhöht. Worauf muss ich achten?

Gesetzlich ist die Netzgebühr geregelt über die Econtrol:

 

http://www.e-control.at/de/industrie/strom/strompreis/netzentgelte/vergleiche-der-netzentgelte

 

Achten sie ob der Netzbetreiber Ihnen die Vorschreibung der monatlichen Teilbeträge auf 12 Monate oder auf (wie gesetzlich möglich) auf 10 Monate vorschreibt. Gesetzlich muss der Netzbetreiber mindestens auf 10 Monate vorschreiben, die meisten Netzbetreiber erlauben bei Rücksprache, auch die Zahlung auf 12 Monatsbeträgen.

 

Die Jahresabrechnung ist aber konstant, gleich hoch wie bisher, mit der Ausnahme der Änderungen der gesetzlichen Abgaben. Diese betreffen aber auch Kunden die den Strom über den Netzbetreiber beziehen.

 

Nähere Inormationen sehen Sie unter den FAQ s Ökostrompauschale, Systemnutzungsentgelte und Elektrizitätsabgabe.

Please reload

bottom of page